Fahrradstraßen 2.0 in Münster

Bismarckallee © Stadt Münster / Patrick Schulte

1,3 Fahrräder pro Kopf (rund 400.000 Räder), ein Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner von knapp 40 Prozent, 470 km Radverkehrsinfrastruktur, die mit 3.300 Stellplätzen größte Radstation Deutschlands und eine im Bau befindliche zweite Radstation von nochmals 2.200 Plätzen - bereits jetzt sind die Kennzahlen aus der Fahrradstadt Münster groß und gewichtig. „Auf diesem Level ausruhen“ ist dennoch nicht die Devise der Stadt Münster. Sie will im Radverkehr neue, mutige Wege gehen und Impulse setzen.

Fahrradstraßen – Umgestaltung nimmt Fahrt auf

Der Rat der Stadt Münster beschloss 2019 neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen nach niederländischem Vorbild. Damit geht auch eine Umverteilung des öffentlichen Raums einher, wonach Kfz-Stellplätze zugunsten des Radverkehrs reduziert werden.

Bis zum August 2020 sind in Münster bereits elf Fahrradstraßen umgestaltet worden: Insgesamt 6.200 Meter rote, ausreichend breite Fahrgassen und als Folge teils deutlich weniger Kfz-Parken. Vor-Ort-Gespräche, Plakate, Postkarten und Pressemitteilungen begleiten die Maßnahmen.

Die Konzeption und Umsetzung dieser Fahrradstraßen neuer Prägung läuft in Münster Hand in Hand mit der Velourouten-Initiative. Mit dem gemeinsamen Ziel einer ausgeweiteten und aufgewerteten Fahrradinfrastruktur greifen beide Prozesse perfekt ineinander: Jede als „Fahrradstraße 2.0“ gestaltete Teilstrecke zahlt in bester Weise auf die Idee und die Marke der Velorouten ein.

Zum Hintergrund: Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radverkehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei wahrnehmbarem Design und konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, stellen eine attraktive, komfortable Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen dar und gelten darüber hinaus als Imagefaktor. Somit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen sehr sinnvoll, um das städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ (Radverkehrskonzept Münster 2025 aus dem Jahr 2016) zu erreichen. Gleichzeitig verbessert eine fahrradfreundlich gestaltete Straße spürbar die Lebens-/ Aufenthaltsqualität.

Bundesweit – und somit auch in der Fahrradstadt Münster – wurde das Instrument der Fahrradstraße in der Vergangenheit häufig ohne entsprechend qualifizierte Ausgestaltung und erkennbaren Netzzusammenhang genutzt. Allein die Anzahl vorhandener Fahrradstraßen sagt nichts über deren Qualität für Nutzerinnen und Nutzer aus. In ihrer Gestaltung sind die bestehenden Münsteraner Fahrradstraßen – bis auf unauffällige Beschilderungen und verblasste Piktogramme – nicht von sonstigen Erschließungsstraßen zu unterscheiden. Meistens gibt es trotz z.T. geringer Fahrgassenbreiten weder Einschränkungen für den Kfz-Durchgangsverkehr noch für das beidseitige Parken. Die aktuell fehlende Wahrnehmbarkeit und Qualität von Fahrradstraßen führt in der Konsequenz sogar zu unterschiedlichen Interpretationen der geltenden Regeln (Fahrradstraße versus „normale“ Erschließungsstraße). In der Folge kommt es oftmals zu kritischen / behindernden Begegnungssituationen, Überhol- und Parkvorgängen.

Die neuen Fahrradstraßen in Münster …

  • … verdeutlichen den Vorrang für Radfahrende

  • … ermöglichen kommunikatives Nebeneinanderfahren

  • … vereinfachen Begegnungs- und Überholverkehre

  • … erhöhen die Verkehrssicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl

  • … bieten Radfahrenden mehr Komfort und Platz

  • … zeigen Wertschätzung gegenüber Radfahrenden

  • … laden zum Radfahren ein!

Neue Qualitätsstandards

In Münster gelten nach dem Ratsbeschluss 2019 einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen. Niederländische Städte setzen diese in vergleichbarer Form bereits seit vielen Jahren um: mit Erfolg. In Deutschland setzt Münster als erste Kommune derartige neue Maßstäbe.

  1. Die Breite der Fahrgasse muss künftig mindestens 4,00 m (zzgl. 0,50 m - 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen, um die Verkehrssicherheit (Hauptunfallursache auf Fahrradstraßen sind zu schmale Fahrgassen) und den Komfort für Radfahrende zu gewährleisten. Vielerorts wird dieser Standard nur erreicht, wenn die Flächeninanspruchnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs deutlich reduziert wird und zumindest einseitig das Parken entfällt. Umgekehrt führen zu breite Fahrgassen dazu, dass die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs zunehmen. Die optische Wirkung der Straße steht dann im Gegensatz zu ihrer Funktion als Radverkehrsachse. Daher darf die Fahrgassenbreite maximal 5,00 m (zzgl. 0,50 m - 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen. Dies kann u.a. durch Bepflanzungen, breitere Sicherheitsbereiche, Fahrradabstellanlagen oder Stadtmobiliar gelingen. Für den Fall, dass Bus-Bus-Begegnungsverkehre auf Fahrradstraßen abgewickelt werden (sollen), ist ausnahmsweise eine Fahrgassenbreite von 6,00 m mit begleitenden, geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen vorzusehen.

  2. Soweit Kfz-Verkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise stattfinden darf, werden u.a. „Anlieger frei“-Regelungen i.V.m. baulichen Maßnahmen (z.B. Diagonalsperren) sowie Einbahnstraßenregelungen für den Kfz-Verkehr geprüft, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fahrradstraßen durch beengte Flächenverhältnisse lediglich geringe Kfz-Mengen abwickeln können oder aber als Schleichwege zweckentfremdet werden.

  3. Nur die Fahrgasse (ausgenommen Sicherheitstrennstreifen und Parkstände) wird flächig rot eingefärbt, zusätzlich sind die Einmündungsbereiche zur Erhöhung der Aufmerksamkeit zu markieren und ggf. durch gestaltete „Tor-Situationen“ (z.B. Aufpflasterungen, beidseitige Inseln) hervorzuheben.

  4. Fahrradstraßen sind gegenüber einmündenden Nebenstraßen zu bevorrechtigen.

Die Münsteraner Qualitätsstandards für Fahrradstraßen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Regelwerken und sind durch folgende Faktoren begründet:

  • Die geforderte Breite der Fahrgasse von 4 - 5 m ist Grundlage dafür, dass die Fahrradstraße ihre Funktion für Radfahrende erfüllen kann:

  • Komfort (Nebeneinander fahren, Fahren ohne Hindernisse) und Verkehrssicherheit

  • Die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum werden eingeschränkt, wenn dies für die genannte Fahrgassenbreite (zzgl. Sicherheitsabstand) nötig ist.

  • Die Unfallgefahr, bspw. sogenannter Dooring-Unfälle, wird durch die breite Fahrgasse in Verbindung mit einem ausreichenden Sicherheitstrennstreifen (0,5 - 0,75 m) deutlich gesenkt.

  • Die Unfallgefahr durch ein- und ausparkende Kfz wird gesenkt, wenn das Parken in einer Fahrradstraße reduziert wird. Zeitgleich kann durch den Raumgewinn das Fahrradparken oder der Fußverkehr begünstigt werden.

  • Rote Farbe wird mit Radfahren assoziiert: Die Roteinfärbung verdeutlicht somit den Vorrang des Radverkehrs, erhöht die Aufmerksamkeit und die Straße ist eindeutig als Radverkehrsinfrastruktur wahrnehmbar.

  • Bevorrechtigung ermöglicht durchgängiges flüssiges Fahren

Durch die formulierten Qualitätsstandards erhalten die Münsteraner Fahrradstraßen einen spürbaren Gewinn an Sicherheit, Komfort, Reisezeit und Aufenthaltsqualität (verbesserte Straßenraum- und Stadtgestaltung).

In Ergänzung dazu sind in den Fahrradstraßen künftig Flächen für Car-Sharing-Fahrzeuge vorgesehen, um das Leben ohne eigenes Auto zu vereinfachen. Zusätzlich sehen die Planungen zusätzliche Fahrrad- sowie Lastenradstellplätze in den neu gestalteten Fahrradstraßen vor. Dieses bietet sich insbesondere in Einmündungsbereichen an. Denn hiermit ist der positive Effekt verbunden, dass dort notwendige Sichtbeziehungen sichergestellt werden können. Heute führen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen häufig zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen.

Begleitet wird die Umsetzung von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der Bürgerschaft. Mehr Informationen finden Sie hier: Sachstandsbericht sowie Vorgehen Kommunikation an neu einzurichtenden Fahrradstraßen

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